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Infos & Service
Welche Krankheitsbilder werden behandelt?
Unsere Krankenhäuser bieten Diagnostik und Therapie für die verschiedensten Krankheiten an.
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Wir schaffen Transparenz
Gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren, erstmals im Jahr 2005 für das Jahr 2004 einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. In einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und der Deutschen Krankenhausgesellschaft unter Beteiligung der Bundesärztekammer sowie des Deutschen Pflegerates wurden Inhalt und Umfang des strukturierten Qualitätsberichts festgelegt.
Selbstverständlich erfüllt die Elisabeth Krankenhaus GmbH die gesetzlichen Vorgaben, geht aber in einigen Fällen darüber hinaus. Denn Qualitätsarbeit hat in der Elisabeth Krankenhaus GmbH seit vielen Jahren Tradition.
Unsere Qualitätsberichte stehen für Sie als Download zur Verfügung:


